WIESENHOF Privathof
WIESENHOF Privathof
Kücken im Stall

Für ein Mehr an Tierschutz

Das Privathof-Konzept

Haltung und Aufzucht bei Privathof Geflügel

 

Bei der Aufzucht wird eine langsamer wachsende Rasse verwendet, das Geflügel hat mehr Zeit zum Aufwachsen und auf den landwirtschaftlichen Betrieben werden die Tiere mit einer geringeren Besatzdichte im Stall gehalten. Strohballen, Picksteine und Sitzstangen geben den Masthühnern darüber hinaus die Möglichkeit, ihre natürlichen Verhaltensweisen auszuleben. Grundsätzlich ist ein überdachter Wintergarten (Kaltscharraum) vorgeschrieben – die Tiere nutzen diese zusätzliche Fläche und profitieren von Außenklimabedingungen und frischer Luft. Geprüfte Tierschutzstandards, die deutlich über gesetzliche Anforderungen hinausgehen, bilden die Grundlage für unser Privathof-Geflügel.

 

Das Konzept von Wiesenhof ist zertifiziert nach den Vorgaben des Tierschutzlabels des Deutschen Tierschutzbundes und setzt die strengen Kriterien um, die im Austausch mit Wissenschaftlern aus dem Bereich Tierschutz und Tierhaltung, den Experten des Tierschutzbundes und Vertretern des Handels sowie einem Tierarzt von Wiesenhof entwickelt wurden.

1. Wichtigste Aufzuchtkriterien

Wichtigste Aufzuchtkriterien

Die wichtigsten Kriterien für das WIESENHOF Privathof-Geflügel lassen sich so zusammenfassen: Robuste, langsamer wachsende Hähnchenrassen garantieren mehr Zeit zum Heranwachsen. Außerdem haben die Tiere mehr Platz und eine abwechslungsreiche Umgebung.

Die Richtlinien zur Aufzucht entsprechen den Vorgaben für die Einstiegsstufe des Tierschutzlabels des Deutschen Tierschutzbundes.

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Die Aspekte im Detail:

  • Mehr Zeit zum Heranwachsen:
    Robuste, langsamer wachsende Hähnchenrassen garantieren mehr Zeit zum Heranwachsen.
  • Mehr Platz durch geringeren Besatz:
    Bei Privathof-Geflügel steht den Tieren mehr Stallfläche zur Verfügung. Die maximale Besatzdichte beträgt 15 Tiere/qm.
  • Abwechslungsreiche Umgebung:
    Strohballen, Picksteine und Sitzstangen sorgen für eine abwechslungsreiche Umgebung, so dass die Tiere ihr natürliches Verhalten wie Picken und Scharren besser ausüben können. Es gibt Rückzugsmöglichkeiten zum Ausruhen. Die Tiere leben in weiträumigen Offenställen oder Ställen mit Wintergärten mit Tageslicht und einem natürlichen Tag- und Nacht-Rhythmus.
  • Und zusätzlich:
    Kein gentechnisch verändertes Futter. Bei Privathof wird auf den Einsatz von gentechnisch verändertem Futtermittel verzichtet.
  • Zudem werden strenge Standards etwa beim Tiertransport (max. 4 Stunden) und bei der Schlachtung eingehalten.
2. Tierschutzpartner

Tierschutzpartner

Das Konzept und die Richtlinien für WIESENHOF Privathof-Geflügel sind im Austausch mit Wissenschaftlern des Instituts für Tierschutz, Tierhaltung und Tierhygiene der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie mit Experten verschiedener Tierschutzorganisationen entstanden.

WIESENHOF Privathof-Geflügel ist mit dem Tierschutzlabel zertifiziert und erfüllt damit die strengen Standards für Aufzucht, Haltung, Transport und Schlachtung des Deutschen Tierschutzbunds. Fragen zum Tierschutzlabel

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WIESENHOF Privathof-Geflügel erfüllt die Kriterien der Haltungsform 3.

Bei der Haltungsform 3 haben die Tiere mehr Platz im Stall sowie Kontakt mit dem Außenklima, beispielsweise durch eine nach außen offene Stallseite oder Zugang in einen überdachten Außenbereich. Zusätzlich gehört Futter ohne Gentechnik ebenfalls zu den Vorgaben der Haltungsform 3. Weitere Informationen zu den Haltungsformen.

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3. Kontrollen

Kontrollen

Wir kontrollieren – und lassen kontrollieren: So gehen wir auf Nummer sicher, dass die strengen Richtlinien auf unseren Privathof Höfen und allen übergreifenden Stufen in der Geflügelproduktion stets eingehalten werden. Schließlich legen wir den Fokus auf den Tierschutz und sind den Richtlinien des Tierschutzlabels des Deutschen Tierschutzbundes verpflichtet.

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Eigenkontrollen

Es gibt regelmäßige angekündigte und unangekündigte WIESENHOF-Eigenkontrollen. Dabei handelt es sich um eine übergreifende Qualitätsprüfung aller Produktionsstufen (Brüterei, Kükentransport, Aufzuchtfarm, Hähnchen, Fangen/Verladen sowie Schlachtung). Zu den umfassenden Prüfkriterien der Geflügelaufzucht gehören Tiergesundheit, Tierschutz sowie Umweltaspekte. Eine umfassende Bestandsdokumentation und Nachweisführung zur Rückstandsprophylaxe und -kontrolle wird dabei durchgeführt.

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Fremdkontrollen

Alle Vertragsbauernhöfe und die Schlachterei von Privathof werden im Rahmen der Zertifizierung einer Erstinspektion unterzogen (Dauer: 4 Stunden). Es folgen zweimal im Jahr unangekündigte Kontrollen zu verschiedenen Jahreszeiten, die ebenfalls etwa 4 Stunden dauern. Sobald bei diesen Prüfungen Mängel festgestellt werden, müssen diese innerhalb von vier Wochen behoben werden. Es schließt sich dann ein erneutes Audit an.

Die Kontrollen werden von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle durchgeführt.

4. Kriterien in der Haltungsform 3 der Hähnchenhaltung

1. Zertifizierung

Landwirtschaftliche Betriebe erfüllen in den jeweils gültigen Fassungen:

  • die gesetzlichen Vorgaben zur Geflügelhaltung,
  • die Kriterien der QS Qualität und Sicherheit GmbH,
  • die Kriterien der Initiative Tierwohl

und lassen sich entsprechend den Vorgaben regelmäßig auditieren.

Alle beteiligten Erzeuger erfüllen die Kriterien des Programms Privathof Geflügel Hähnchenhaltung, die mit Hilfe einer erweiterten Checkliste durch QS/ITW zugelassene Zertifizierungsstellen entsprechend den QS/ITW Auditvorgaben überprüft werden, mind. jedoch einmal jährlich. Durch unangekündigte Audits (24h) wird sichergestellt, dass die Kriterien durchgängig eingehalten werden.

2. Platz

Max. 25 kg/m² oder
Max. 29 kg/m² bei einem Stall mit Außenklimabereich

Die Besatzdichte darf im Durchschnitt drei aufeinander folgender Durchgänge nicht überschritten werden.

3. Haltung

3.1.Ställe mit Tageslichteinfall.
3.2.Ein am Stall angegliederter, befestigter und überdachter Außenklimabereich ist vorgeschrieben und muss min. 20% der nutzbaren Stallgrundfläche betragen.
3.3.Die Auslauföffnung sollten gleichmäßig an der Wand zum Außenklimabereich verteilt werden. Pro 100 m² Stallgrundfläche sind in Summe mind. 2m Auslauföffnungen vorhanden. Die Öffnungen sollten so breit und hoch sein, dass sich zwei Hähnchen zum Mastende begegnen können (ca. 40cm hoch und 50 cm breit). In begründeten Fällen (Statik, Bauweise, Klima) können weniger Auslauföffnungen genehmigt werden, wenn nachgewiesen ist, dass der Außenklimabereich trotzdem vollumfänglich genutzt werden kann.
3.4.Der Außenklimabereich muss überdacht und sollte mindestens zu 50% licht- und luftdurchlässig sowie windgeschützt und gegen Zuflug von Wildvögeln geschützt sein.
3.5.Der Außenklimabereich ist flächendeckend einzustreuen.
3.6.Der Außenklimabereich muss allen Tieren ab Beginn der vierten Lebenswoche während der Tageslichtstunden zugänglich sein. Bei Abweichungen von den Mindestnutzungszeiten ist zusätzlich die Angabe des Grundes erforderlich (z.B. Witterungsbedingt, behördliche Anordnung, Gesundheitszustand der Tiere).
3.7.

Sollte beim Antrag auf Systemteilnahme noch kein Außenklimabereich vorhanden sein, muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dem Erstaudit eine gültige Bauvoranfrage vorgelegt werden. Insgesamt darf der Zeitraum zwischen dem Tag des ersten Audits und der Inbetriebnahme des Außenklimabereiches sechs Monate nicht überschreiten (Verlängerung aus Gründen, die der Tierhalter nicht zu vertreten hat um weitere sechs Monate möglich). Innerhalb der Übergangsfrist ist die Besatzdichte auf 25 kg/m² zu begrenzen.

3.8.

Bestehende Offenställe können als Ausnahme mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2024 zugelassen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Betriebe haben ihr Betriebsgebäude nachweislich vor dem 1. September 2012 erstellt.
  • Ein Kaltscharrraum ist aus baulichen, klimatechnischen oder standortbezogenen Gründen nicht nachrüstbar.
  • Beide Seitenwände der Louisiana-Ställe weisen in der Summe 50 % licht- und luftdurchlässige Fensterfläche auf.
  • Spätestens ab der 4. Lebenswoche sind diese Fensterflächen in der Summe zu 50 % geöffnet (licht- und luftdurchlässig) während der Tageslichtstunden.
  • Die Verteilung der geöffneten Fensterflächen kann dabei variabel sein, um Witterungsbedingungen Rechnung zu tragen. Bei Abweichungen von den Mindestöffnungen ist zusätzlich die Angabe des Grundes erforderlich (z.B. Witterungsbedingt, behördliche Anordnung, Gesundheitszustand der Tiere).

4. Beschäftigung

4.1.Zur Strukturierung und zur Beschäftigung müssen entsprechende Vorrichtungen wie z.B. Strohballen, erhöhte Ebenen oder Picksteine zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen gleichmäßig verteilt und so angeordnet und aufgestellt werden, dass sie für die Tiere gut erreichbar sind.
4.2.Organisches Beschäftigungsmaterial aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material wie z.B. Stroh, Picksteine
4.3.Je angefangener 150 m² mindestens zwei Gegenstände
4.4.oder pro 2.000 Tiere mind. 3 Stroh-oder Heuballen und pro 1.000 Tiere 1 Pickgegenstand.

5. Zuchtlinie

5.1.Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien.
5.2.Langsam wachsende Rasse (Gewichtszunahme max. 45g/Tag mit Gait Score-Untersuchung auch 51g/Tag möglich). Die durchschnittliche Tageszunahme darf nicht mehr als 0,5g überschritten werden.
5.3.oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindestschlachtalters von 81 Tagen.

6. Fütterung

Futtermittel ohne Gentechnik gemäß gesetzlichen Vorgaben (VO EG Nr. 1829/2003 und 1830/2003, EEGGenTDurchfG).

7. Tiergesundheitsmonitoring

7.1.Befunddatenerfassung am Schlachthof (QS Befunddaten/ Tiergesundheit)
7.2.Antibiotikamonitoring (QS Antibiotikamonitoring)
7.3.Gait Score (bei Rasse mit 51g Tageszunahme): jährlich durch externen Prüfer (Zertifizierungsstelle) an mind. 150 Tieren wird die Gehfähigkeit in der letzten Mastwoche ermittelt (max. 10 % lahme Tiere)
5. Kriterien in der Haltungsform 3 der Putenmast

1. Zertifizierung

Landwirtschaftliche Betriebe erfüllen in den jeweils gültigen Fassungen:

  • die gesetzlichen Vorgaben zur Geflügelhaltung,
  • die Kriterien der QS Qualität und Sicherheit GmbH,
  • die Kriterien der Initiative Tierwohl

und lassen sich entsprechend den Vorgaben regelmäßig auditieren.

Alle beteiligten Erzeuger erfüllen die Kriterien des Privathof Programms, welches der Haltungsform 3 Putenmast entspricht. Mit Hilfe einer erweiterten Checkliste werden die Vorgaben das Privathof Programms durch QS/ITW zugelassene Zertifizierungsstellen entsprechend den QS/ITW Auditvorgaben überprüft werden, mind. jedoch einmal jährlich. Durch unangekündigte Audits wird sichergestellt, dass die Kriterien durchgängig eingehalten werden

2. Platz

Die Besatzdichte zur Endphase der Aufzucht darf das vorgeschriebene maximale Gewicht pro m² nicht überschreiten. Putenhennen werden bei bis zu 37 kg/m² und Putenhähne bei bis zu 41 kg/m² gehalten. Im Vergleich zur klassischen Putenhaltung (Putenhennen: 52 kg/m²; Putenhähne: 58 kg/m²) haben die Tiere damit ca. 30% mehr Platz.

3. Haltung

3.1.Ein am Stall angegliederter, befestigter und überdachter Außenklimabereich ist vorgeschrieben und muss min. 20% der nutzbaren Stallgrundfläche betragen (*).
3.2.Die Auslauföffnung sollten gleichmäßig an der Wand zum Außenklimabereich verteilt werden. Es muss mindestens pro 400 m² eine Auslauföffnung vorhanden sein. Die Öffnungen müssen so breit und hoch sein, dass sich zwei ausgewachsene Puten begegnen können.
3.3.Der Außenklimabereich muss überdacht und licht- und luftdurchlässig sowie windgeschützt und gegen Zuflug von Wildvögeln geschützt sein.
3.4.Der Außenklimabereich ist flächendeckend einzustreuen.
3.5.Der Außenklimabereich muss allen Tieren, abhängig vom Befiederungs- und Gesundheitszustand sowie den Witterungsbedingungen, möglichst ab der sechsten Lebenswoche und spätestens ab der zehnten Lebenswoche zugänglich sein (*).

4. Beschäftigung

4.1.Zur Strukturierung und zur Beschäftigung müssen entsprechende Vorrichtungen wie z.B. Strohballen, erhöhte Ebenen oder Picksteine zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen gleichmäßig verteilt und so angeordnet und aufgestellt werden, dass sie für die Tiere gut erreichbar sind.
4.2.Organisches Beschäftigungsmaterial aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material wie z.B. Stroh, Picksteine
4.3.Je angefangener 400 m² mindestens zwei Gegenstände

5. Zuchtlinie

5.1.Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien.
5.2.Langsam wachsende Rasse (Gewichtszunahme max. 110 g/Tag) oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindestschlachtalters von 140 Tagen (Hähne) bzw. 100 Tagen (Hennen).

6. Fütterung

Futtermittel ohne Gentechnik gemäß gesetzlichen Vorgaben (VO EG Nr. 1829/2003 und 1830/2003, EEGGenTDurchfG).

7. Tiergesundheitsmonitoring

7.1.Befunddatenerfassung am Schlachthof (QS Befunddaten/ Tiergesundheit)
7.2.Antibiotikamonitoring (QS Antibiotikamonitoring)

* Erläuterungen

Zu 2.1Wenn der Außenklimabereich mehr als 1/3 der Stallgrundfläche beträgt, darf nur 50% der Fläche angerechnet werden.
Zu 2.5Den Tieren soll mind. 1/3 der Lebenszeit Zugang zum Außenklimabereich ermöglicht werden.

Privathof-Impressionen