Bei der Aufzucht wird eine langsamer wachsende Rasse verwendet, das Geflügel hat mehr Zeit zum Aufwachsen und auf den landwirtschaftlichen Betrieben werden die Tiere mit einer geringeren Besatzdichte im Stall gehalten. Strohballen, Picksteine und Sitzstangen geben den Masthühnern darüber hinaus die Möglichkeit, ihre natürlichen Verhaltensweisen auszuleben. Grundsätzlich ist ein überdachter Wintergarten (Kaltscharraum) vorgeschrieben – die Tiere nutzen diese zusätzliche Fläche und profitieren von Außenklimabedingungen und frischer Luft. Geprüfte Tierschutzstandards, die deutlich über gesetzliche Anforderungen hinausgehen, bilden die Grundlage für unser Privathof-Geflügel.
Das Konzept von Wiesenhof ist zertifiziert nach den Vorgaben des Tierschutzlabels des Deutschen Tierschutzbundes und setzt die strengen Kriterien um, die im Austausch mit Wissenschaftlern aus dem Bereich Tierschutz und Tierhaltung, den Experten des Tierschutzbundes und Vertretern des Handels sowie einem Tierarzt von Wiesenhof entwickelt wurden.
Die wichtigsten Kriterien für das mit dem Tierschutzlabel zertifizierte WIESENHOF Privathof-Geflügel lassen sich so zusammenfassen: Robuste, langsamer wachsende Hähnchenrassen garantieren mehr Zeit zum Heranwachsen. Außerdem haben die Tiere mehr Platz und eine abwechslungsreiche Umgebung.
Die Richtlinien zur Aufzucht entsprechen den Vorgaben für die Einstiegsstufe des Tierschutzlabels des Deutschen Tierschutzbundes.
Das Konzept und die Richtlinien für WIESENHOF Privathof-Geflügel sind im Austausch mit Wissenschaftlern des Instituts für Tierschutz, Tierhaltung und Tierhygiene der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie mit Experten verschiedener Tierschutzorganisationen entstanden.
WIESENHOF Privathof-Geflügel ist mit dem Tierschutzlabel zertifiziert und erfüllt damit die strengen Standards für Aufzucht, Haltung, Transport und Schlachtung des Deutschen Tierschutzbunds
Wir kontrollieren – und lassen kontrollieren: So gehen wir auf Nummer sicher, dass die strengen Richtlinien auf unseren Privathof Höfen und allen übergreifenden Stufen in der Geflügelproduktion stets eingehalten werden. Schließlich legen wir den Fokus auf den Tierschutz und sind den Richtlinien des Tierschutzlabels des Deutschen Tierschutzbundes verpflichtet.
Es gibt regelmäßige angekündigte und unangekündigte WIESENHOF-Eigenkontrollen. Dabei handelt es sich um eine übergreifende Qualitätsprüfung aller Produktionsstufen (Brüterei, Kükentransport, Aufzuchtfarm, Hähnchen, Fangen/Verladen sowie Schlachtung). Zu den umfassenden Prüfkriterien der Geflügelaufzucht gehören Tiergesundheit, Tierschutz sowie Umweltaspekte. Eine umfassende Bestandsdokumentation und Nachweisführung zur Rückstandsprophylaxe und -kontrolle wird dabei durchgeführt.
Alle Vertragsbauernhöfe und die Schlachterei von Privathof werden im Rahmen der Zertifizierung einer Erstinspektion unterzogen (Dauer: 4 Stunden). Es folgen zweimal im Jahr unangekündigte Kontrollen zu verschiedenen Jahreszeiten, die ebenfalls etwa 4 Stunden dauern. Sobald bei diesen Prüfungen Mängel festgestellt werden, müssen diese innerhalb von vier Wochen behoben werden. Es schließt sich dann ein erneutes Audit an.
Die Kontrollen werden durch die QAL GmbH nach den Richtlinien des Tierschutzlabels des Deutschen Tierschutzbundes durchgeführt.
Landwirtschaftliche Betriebe erfüllen in den jeweils gültigen Fassungen:
und lassen sich entsprechend den Vorgaben regelmäßig auditieren.
Alle beteiligten Erzeuger erfüllen die Kriterien des Programms Privathof Geflügel Hähnchenhaltung, die mit Hilfe einer erweiterten Checkliste durch QS/ITW zugelassene Zertifizierungsstellen entsprechend den QS/ITW Auditvorgaben überprüft werden, mind. jedoch einmal jährlich. Durch unangekündigte Audits (24h) wird sichergestellt, dass die Kriterien durchgängig eingehalten werden.
Max. 25 kg/m² oder
Max. 29 kg/m² bei einem Stall mit Außenklimabereich
Die Besatzdichte darf im Durchschnitt drei aufeinander folgender Durchgänge nicht überschritten werden.
3.1. | Ställe mit Tageslichteinfall. |
3.2. | Ein am Stall angegliederter, befestigter und überdachter Außenklimabereich ist vorgeschrieben und muss min. 20% der nutzbaren Stallgrundfläche betragen. |
3.3. | Die Auslauföffnung sollten gleichmäßig an der Wand zum Außenklimabereich verteilt werden. Es muss mindestens pro 100 m² eine Auslauföffnung vorhanden sein. Die Öffnungen sollten so breit und hoch sein, dass sich zwei Hähnchen zum Mastende begegnen können (ca. 40cm hoch und 50 cm breit). |
3.4. | Der Außenklimabereich muss überdacht und sollte mindestens zu 50% licht- und luftdurchlässig sowie windgeschützt und gegen Zuflug von Wildvögeln geschützt sein. |
3.5. | Der Außenklimabereich ist flächendeckend einzustreuen. |
3.6. | Der Außenklimabereich muss allen Tieren ab Beginn der vierten Lebenswoche während der Tageslichtstunden zugänglich sein. Bei Abweichungen von den Mindestnutzungszeiten ist zusätzlich die Angabe des Grundes erforderlich (z.B. Witterungsbedingt, behördliche Anordnung, Gesundheitszustand der Tiere). |
3.7. | Sollte beim Antrag auf Systemteilnahme noch kein Außenklimabereich vorhanden sein, dann ist dieser mit einer Frist von sechs Monaten ab Erstaudit nachzurüsten (Verlängerung aus Gründen, die der Tierhalter nicht zu vertreten hat um weitere sechs Monate möglich). |
3.8. | Bestehende Offenställe können als Ausnahme mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2024 zugelassen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
|
4.1. | Zur Strukturierung und zur Beschäftigung müssen entsprechende Vorrichtungen wie z.B. Strohballen, erhöhte Ebenen oder Picksteine zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen gleichmäßig verteilt und so angeordnet und aufgestellt werden, dass sie für die Tiere gut erreichbar sind. |
4.2. | Organisches Beschäftigungsmaterial aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material wie z.B. Stroh, Picksteine |
4.3. | Je angefangener 150 m² mindestens zwei Gegenstände |
4.4. | oder pro 2.000 Tiere mind. 3 Stroh-oder Heuballen und pro 1.000 Tiere 1 Pickgegenstand. |
5.1. | Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien. |
5.2. | Langsam wachsende Rasse (Gewichtszunahme max. 45g/Tag mit Gait Score-Untersuchung auch 51g/Tag möglich). Die durchschnittliche Tageszunahme darf nicht mehr als 0,5g überschritten werden. |
5.3. | oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindestschlachtalters von 81 Tagen. |
Futtermittel ohne Gentechnik gemäß gesetzlichen Vorgaben (VO EG Nr. 1829/2003 und 1830/2003, EEGGenTDurchfG).
7.1. | Befunddatenerfassung am Schlachthof (QS Befunddaten/ Tiergesundheit) |
7.2. | Antibiotikamonitoring (QS Antibiotikamonitoring) |
7.3. | Gait Score (bei Rasse mit 51g Tageszunahme): jährlich durch externen Prüfer (Zertifizierungsstelle) an mind. 150 Tieren wird die Gehfähigkeit in der letzten Mastwoche ermittelt (max. 10 % lahme Tiere) |
Landwirtschaftliche Betriebe erfüllen in den jeweils gültigen Fassungen:
und lassen sich entsprechend den Vorgaben regelmäßig auditieren.
Alle beteiligten Erzeuger erfüllen die Kriterien der Haltungsform 3 Putenmast, die mit Hilfe einer erweiterten Checkliste durch QS/ITW zugelassene Zertifizierungsstellen entsprechend den QS/ITW Auditvorgaben überprüft werden, mind. jedoch einmal jährlich. Durch unangekündigte Audits wird sichergestellt, dass die Kriterien durchgängig eingehalten werden.
Die Besatzdichte zur Endphase der Aufzucht darf das vorgeschriebene maximale Gewicht pro m² nicht überschreiten. Putenhennen werden bei bis zu 37 kg/m² und Putenhähne bei bis zu 41 kg/m² gehalten. Im Vergleich zur klassischen Putenhaltung (Putenhennen: 52 kg/m²; Putenhähne: 58 kg/m²) haben die Tiere damit ca. 30% mehr Platz.
3.1. | Ein am Stall angegliederter, befestigter und überdachter Außenklimabereich ist vorgeschrieben und muss min. 20% der nutzbaren Stallgrundfläche betragen (*). |
3.2. | Die Auslauföffnung sollten gleichmäßig an der Wand zum Außenklimabereich verteilt werden. Es muss mindestens pro 400 m² eine Auslauföffnung vorhanden sein. Die Öffnungen müssen so breit und hoch sein, dass sich zwei ausgewachsene Puten begegnen können. |
3.3. | Der Außenklimabereich muss überdacht und licht- und luftdurchlässig sowie windgeschützt und gegen Zuflug von Wildvögeln geschützt sein. |
3.4. | Der Außenklimabereich ist flächendeckend einzustreuen. |
3.5. | Der Außenklimabereich muss allen Tieren, abhängig vom Befiederungs- und Gesundheitszustand sowie den Witterungsbedingungen, möglichst ab der sechsten Lebenswoche und spätestens ab der zehnten Lebenswoche zugänglich sein (*). |
4.1. | Zur Strukturierung und zur Beschäftigung müssen entsprechende Vorrichtungen wie z.B. Strohballen, erhöhte Ebenen oder Picksteine zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen gleichmäßig verteilt und so angeordnet und aufgestellt werden, dass sie für die Tiere gut erreichbar sind. |
4.2. | Organisches Beschäftigungsmaterial aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material wie z.B. Stroh, Picksteine |
4.3. | Je angefangener 400 m² mindestens zwei Gegenstände |
5.1. | Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien. |
5.2. | Langsam wachsende Rasse (Gewichtszunahme max. 110 g/Tag) oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindestschlachtalters von 140 Tagen (Hähne) bzw. 100 Tagen (Hennen). |
Futtermittel ohne Gentechnik gemäß gesetzlichen Vorgaben (VO EG Nr. 1829/2003 und 1830/2003, EEGGenTDurchfG).
7.1. | Befunddatenerfassung am Schlachthof (QS Befunddaten/ Tiergesundheit) |
7.2. | Antibiotikamonitoring (QS Antibiotikamonitoring) |
Zu 2.1 | Wenn der Außenklimabereich mehr als 1/3 der Stallgrundfläche beträgt, darf nur 50% der Fläche angerechnet werden. |
Zu 2.5 | Den Tieren soll mind. 1/3 der Lebenszeit Zugang zum Außenklimabereich ermöglicht werden. |